Zurückgehend auf das 14. Jahrhundert, war den Winzern der Ausschank von Wein untersagt. Es gab wohl einen heimlichen Ausschank „hinter einer Hecke“, der aber im Verborgenen und ohne offizielle Erlaubnis geschah. Meistens öffneten diese heimlichen Ausschankstuben des Winzers kurz vor dem Herbst, denn der noch übrige Wein in den Fässern musste getrunken werden, bevor die neue Ernte eingebracht werden konnte. Zur Bewirtung wurden früher die Küche, die Wohnstube (fränkisch „die Stumm“) oder das Schlafzimmer ausgeräumt und einfache Tische und Bänke aufgestellt.
Heute unterliegen die ca. 150 Heckenwirtschaften in Franken einigen Auflagen und dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen betrieben werden. So sind z.B. die Öffnungszeiten geregelt. Es sind max. 4 Monate erlaubt. Diese werden meist in 2 Abschnitte (im Frühjahr zum Ausschank des frischen, jungen Weins und im Herbst zur Federweißen Zeit) eingeteilt. An der Mainschleife z.B. üblicherweise nur am Wochenende. Am Untermain haben die Heckenwirtschaften 3-4 Wochen durchgehend geöffnet und müssen dann schließen. Außerdem dürfen nur max. 40 Sitzplätze vorhanden sein, nur eigene angebaute Weine zum Ausschank kommen und einfach zubereitete Speisen gereicht werden.